Quantcast
Channel: artikelverzeichnis-xl.de » krankenversicherung
Viewing all articles
Browse latest Browse all 9

Steuervorteile der privaten Krankenversicherung

$
0
0

Die private Krankenversicherung kann von Freiberuflern, Selbständigen und Beamten ohne die Erfüllung bestimmter Bedingungen abgeschlossen werden.

Aber auch Angestellte, die ein Mindesteinkommen von monatlich 4.050 € netto in den letzten drei Jahren nachweisen können, haben die Möglichkeit die Steuervorteile und all die anderen Vorteile der privaten Krankenversicherung zu nutzen.

Basistarif der PKV als Sonderausgaben geltend machen

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung können in der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Gerade Familien, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, profitieren von den Steuervorteilen bei der privaten Krankenversicherung. Dies liegt an dem Bürgerentlastungsgesetz.

Das Bürgerentlastungsgesetz ist eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht, die bereits am 13. Februar 2008 getroffen wurde und besagt, dass ab dem Jahr 2010 Beiträge, die in die private Krankenversicherung gezahlt werden, bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Dies bietet Steuervorteile, von denen die Versicherten profitieren.  Abgesetzt werden können so Beiträge in der Höhe des sogenannten Basistarifs, der die gesetzliche Grundversorgung sichert und in die PKV eingezahlt wird.

Familien können so nicht nur die Beiträge zum Basistarif des Versicherten absetzen, sondern auch die Beiträge der unterhaltsberechtigten Familienmitglieder wie Ehegatten und Kinder. Die Höhe des Grenzsteuersatzes bei den Steuervorteilen ist abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Der komplette Basistarif kann so bei den Sonderausgaben geltend gemacht werden.

 

Steuervorteile in Zahlen

Die Steuervorteile für eine private Krankenversicherung betragen bis zu 40 % der Beiträge für die private Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Zahlt ein Selbständiger monatlich 333,- € in seine private Kranken- und Pflegeversicherung, sind davon 289,12 € als Basistarif als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Hinzu kommen die absetzbaren 22,65 € für die Pflegeversicherung.

Insgesamt kann somit ein Betrag von 311,77 € abgesetzt werden. Bei einem Steuervorteil von ca. 41 % beträgt der Nettobeitrag in die PKV und die Pflegeversicherung also nur noch 195,51 €.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 9

Latest Images

Trending Articles



Latest Images